Bekanntmachungen

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Runkel-Hofen
Einladung Ortsbeirat Dehrn am 20.4.2018
20.04.2018

Bauleitplanung der Stadt Runkel


 

Bebauungsplan „Eisenkaut-Langwiese – 2.Änderung

im Stadtteil Wirbelau

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB -
 

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB -

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel hat in ihrer Sitzung am 25.10.2017 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Eisenkaut-Langwiese“ im Stadtteil Wirbelau beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Bauleitplanverfahren soll eine Bebauung der Kleingartenflächen zwischen der Gartenstraße und der Birkenstraße ermöglicht werden. Dies ist im Sinne der allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen gemäß § 1 (5) BauGB, wonach die bauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu erfolgen hat.

Der Geltungsbereich ist aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Wirbelau, Flur 1: Flurstücke 264/2, 283 bis 291, 302 bis 307, 409/4, 409/5, 410/4, 410/5, 414, 415/1 und 415/2 jeweils vollständig.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und § 13 (3) Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Runkel, Bauamt, Burgstraße 4, 65594 Runkel während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und sich bis zum 30.04.2018 zu der Planung äußern.

Danach liegt der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 07.Mai 2018 bis einschließlich Freitag, den 15.Juni 2018 

in der Stadtverwaltung Runkel, Bauamt, Burgstraße 4, 65594 Runkel, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Runkel unter der Adresse https://www.runkel-lahn.de/stadt-rathaus/aktuelles-bekanntmachungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

 


Umweltbezogene Informationen

Die Begründung enthält eine Beschreibung der Nutzung des Plangebiets. Weiterhin wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnis ebenfalls eingesehen werden kann. Umweltrelevante Stellungnahmen liegen aufgrund des Verzichts auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden noch nicht vor.

Weitere Hinweise

Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. 

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).


Runkel, den 17.04.2018

Bender
Bürgermeister

Begründung

Planzeichnung