Vortrag des Polizeipräsidiums Westhessen zum Thema "Einbruchschutz"
27.01.2025
Wahl des Deutschen Bundestages
Liebe Wählerinnen und Wähler!
Sie haben am 23. Februar 2025 die Gelegenheit, den Deutschen Bundestag zu wählen. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und wählen gehen.
Sie können an der Bundestagswahl in verschiedener Weise teilnehmen.
Empfohlen wird am Wahltag in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen zu gehen.
Alternativ können Sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen (https://www.runkel-lahn.de/stadt-rathaus/wahlschein/) beantragen. Wie weisen jedoch daraufhin, dass eine Versendung der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann. Aufgrund des voraussichtlichen längeren Postlaufweges, raten wir bei der Teilnahme der Briefwahl die notwendigen Unterlagen während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 09:00 -12:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Runkel persönlich abzuholen. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, frühestens ab dem 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025, während der Sprechzeiten, direkt vor Ort im Rathaus persönlich die Briefwahl vorzunehmen.
Hinweis:
Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich!
Für die Bundestagswahl wird Ihnen in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Darauf finden Sie Angaben zum Wahlraum, Ort und Eintragungsnummer im Wählerverzeichnis. Sollten Sie bis zum 07. Februar 2025 keine solche Wahlkarte bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (Tel.: 06482/9161-23, -26 oder -27). Sollten Sie trotz fehlender Wahlkarte im Wählerverzeichnis eingetragen sein, können Sie in jedem Fall unter Vorlage Ihres Ausweises am Wahltag wählen gehen.
Aufgrund der verkürzten Briefwahlzeit empfehlen wir, am 23. Februar 2025 persönlich im zuständigen Wahllokal wählen zu gehen.
Runkel, 27.01.2025
Michel Kremer, Bürgermeister