Bekanntmachungen

Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 24.1.2018
Einladung OB-Steeden am 22.1.2018
17.01.2018

Bauleitplanung der Stadt Runkel, Stadtteil Ennerich


Veröffentlichungstext für den Aufstellungsbeschluss

und

die Öffentlichkeitsbeteiligung

 

bitte zusammen mit den Übersichtskarten

am 19.01. / 20.01.2018

ortsüblich bekanntmachen

 

Bauleitplanung der Stadt Runkel, Stadtteil Ennerich

Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans
„Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg“

- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB -

 

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel hat in ihrer Sitzung am 15.06.2016 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg“ im Stadtteil Ennerich beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung dient Maßnahmen der Innenentwicklung und wird daher nach den Vorschriften des § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.


2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
    gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung und Immissionsgutachten vom

Montag den 29.01.2018 bis einschließlich Freitag den 02.03.2018

im Rathaus der Stadt Runkel, Burgstraße 4, 65594 Runkel, Bauamt, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus.

Die Entwurfsunterlagen inkl. Immissionsgutachten werden im o.g. Zeitraum außerdem als PDF Dokumente über die Homepage der Stadt Runkel sowie unter der nachfolgenden Internetadresse veröffentlicht:

www.grosshausmann.de/index.php/beteiligungsverfahren

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich und der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

 

Runkel, den 15.01.2018                                                                         Bender, Bürgermeister




Weitere Informationen:

Bekanntmachung - Karten

Immisionsgutachten

Begründung

Textliche Festsetzungen

Planteil

Planzeichen