Bekanntmachungen

Einladung OB-Eschenau am 15.2.2018
Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 24.1.2018
23.01.2018

Bauleitplanung der Stadt Runkel


 

 

- Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Runkel/Schadeck“ – 1.Änderung
im Stadtteil Runkel -

 

 

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB –

 

- Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB -
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs –

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel hat in ihrer Sitzung am 24.05.2017 gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Runkel/Schadeck“ im Stadtteil Runkel einzuleiten. Der Beschluss zu Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des städtischen Bauhofs geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 29.01.2018 bis einschließlich Freitag, den 16.02.2018


in der Stadtverwaltung
Runkel, Bauamt, Burgstraße 4, 65594 Runkel während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Der Geltungsbereich der Planänderung ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Er umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Runkel: Flur 4, Flurstücke 81 und 82 jeweils vollständig und Flurstück 79/2 teilweise.

 

   

 

Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

 

Runkel, den 18.01.2018                                                                     Bender, Bürgermeister

 

Weitere Informationen:

Begründung

Planzeichnung