Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
21.12.2019
Ankündigungsbeschluss zur Entwässerungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2019 beschlossen, ab dem 1.1.2020 die Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren im Rahmen einer geänderten Entwässerungssatzung auf der Basis von § 3 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zu erlassen.
Nach § 10 KAG werden die Gebührensätze so bemessen, dass die Kosten der öffentlichen Einrichtung „Abwasserentsorgung“ gedeckt werden. Eine entsprechende Änderung der Entwässerungsatzung wird auf Basis von § 3 KAG von der Stadtverordnetenversammlung erlassen und rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft gesetzt werden.
Runkel, den 21.12.2019
Magistrat der Stadt Runkel
(Kremer)
Bürgermeister