Bekanntmachungen

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015
I. Änderung der Entwässerungssatzung
03.07.2020

Senkung der Mehrwertsteuer - Keine Ablesung der Wasserzähler notwendig!


Von dem Beschluss der Bundesregierung zur Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 ist auch der Bezug von Trinkwasser betroffen. Der gesetzliche Mehrwertsteuersatz in der Wasserversorgung beträgt sieben Prozent. Für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 sinkt der Steuersatz auf fünf Prozent.

Nach der aktuellen Handlungsempfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist eine außerordentliche Zwischenablesung bzw. Zwischenstandsmeldung zum 01.07.2020 aus umsatzsteuerlichen Gründen nicht erforderlich.

Die Wassergebühr wird für das komplette Abrechnungsjahr mit vermindertem Mehrwertsteuersatz abgerechnet, da es sich um eine Jahresgebühr handelt. Maßgeblich für die Höhe des Steuersatzes ist der am Leistungszeitpunkt gültige Steuersatz. Bei einem jährlichen Leistungszeitraum ist dies der 31.12.2020.

Das bedeutet, dass im Wasserbereich der reduzierte Steuersatz von 5% für das komplette Jahr 2020 gilt und zum 30.6 keine Zwischenablesung der Zählerstände erfolgen muss.

Die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungsbeträge sind bestandskräftig und bleiben bis zum Jahresende unverändert bestehen. Diese werden dann mit der Jahresabrechnung verrechnet und die Mehrwertsteuer von zwei Prozent erstattet.


Steueramt, Stadt Runkel