Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
14.01.2021
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. I. S. 291), wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Haupt- und Finanzausschuss als Ersatz für die Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 a HGO in der Sitzung am 18.12.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
- Der Prüfungsbericht der Revision des Landkreises Limburg-Weilburg über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird mit allen Anlagen zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird nach § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
- Dem Magistrat wird nach § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
2. Auslegung
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Runkel liegt vom 18. bis 26. Januar 2021 in Zimmer 9 des Rathauses der Stadt Runkel, Burgstraße 4, 65594 Runkel, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Runkel, den 13.01.2021
(Kremer)
Bürgermeister