Bekanntmachungen

II. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
Ankündigungsbeschluss zur Entwässerungssatzung
19.12.2022

Ankündigungsbeschluss zur Wasserversorgungssatzung


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2022 beschlossen, ab dem 1.1.2023 die Anpassung der Wasserbenutzungsgebühren im Rahmen einer geänderten Wasserversorgungssatzung auf der Basis von § 3 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zu erlassen.
Nach § 10 KAG werden die Gebührensätze so bemessen, dass die Kosten der öffentlichen Einrichtung „Wasserversorgung“ gedeckt werden. Eine entsprechende Änderung der Wasserversorgungssatzung wird auf Basis von § 3 KAG von der Stadtverordnetenversammlung erlassen und rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft gesetzt werden.

Runkel, den 15.12.2022


Magistrat der Stadt Runkel

(Kremer)
Bürgermeister