Amtliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenwahl in der Stadt Runkel am 15.03.2026
27.01.2026
Mitteilung der Straßenverkehrs- und örtliche Ordnungsbehörde
Nach unserem vergangenen Hinweis vom Mai 2024 im Runkeler Blättchen, möchten wir hiermit nochmal auf eine Bitte um allgemeine Beachtung entsprechend der Straßenverkehrsordnung hinweisen:
Vermehrt wird festgestellt, dass Fahrzeugführer ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, obwohl auf dem eigenen Grundstück Stellfläche vorhanden ist. Geltend für das gesamte Stadtgebiet Runkel möchten wir sie darauf hinweisen, dass Anwohner vorrangig ihre eigenen, auf ihrem Grundstück befindlichen Stellflächen/ Stellplätze nutzen. U. a. aus Rücksichtnahme auf andere Anwohner, die über keine Stellflächen auf ihrem Anwesen verfügen.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass Anwohner Parkbuchten die als solche vor ihren Anwesen ausgewiesen sind, mit Gegenständen wie z. B. Mülltonnen blockieren um andere Verkehrsteilnehmer am Parken zu hindern. Dies ist ein Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Schlussendlich möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass das Filmen öffentlicher Flächen von Privatpersonen verboten ist.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Straßenverkehrs- und örtliche Ordnungsbehörde