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30.05.2022

Stellv. Schiedsfrau/ Stellv. Schiedsmann gesucht


Die Stadt Runkel, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine stellv. Schiedsfrau / einen stellv. Schiedsmann.


Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Das Schiedsgericht wurde zur Entlastung der Amtsgerichte eingerichtet. So gelangen z.B. bestimmte strafrechtliche Angelegenheiten zunächst vor das Schiedsgericht. Der Schiedsmann setzt einen Verhandlungstermin fest, an dem die beteiligten Parteien erscheinen sollen. Der Schiedsmann versucht, die Angelegenheit zu schlichten. Nachdem beide Parteien gehört wurden, macht der Schiedsmann einen Vorschlag. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Antragsteller mit einer Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn bestellt.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.  Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.

Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre, aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsbezirk, d.h. innerhalb der Stadt Runkel ihren Wohnsitz haben. Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jeuck, Tel.: 06482/9161-12 oder Herr Kasiske (Schiedsmann), Tel.: 0172-6076913 gerne zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen können sich bei dem Magistrat der Stadt Runkel, Burgstraße 4, 65594 Runkel oder per E-Mail: rathaus(at)stadtrunkel.de bis zum 24.06.2022 schriftlich bewerben.