Bekanntmachungen

Sperrung der Schleuse in Runkel wegen Reparaturarbeiten
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Allgemeinen Kommunalwahlen im Bereich der Stadt Runkel am 14. März 2021
16.10.2020

Bauleitplanung der Stadt Runkel


- Bebauungsplan „Auf dem See“ –

im Stadtteil Dehrn

- Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs
gemäß § 4a(3) BauGB i.V.m. § 3(2) -

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel hat in ihrer Sitzung am 14.04.2010 gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem See“ im Stadtteil Dehrn durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets an der B 49 planungsrechtlich vorbereitet werden.

Nach der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB von Februar bis März 2020 wurde der Planentwurf noch mal geändert. Dies betrifft vor allem die äußere und innere Erschließung des Plangebiets. Der Entwurf des Bebauungsplans ist aufgrund dieser Änderungen gemäß § 4a(3) BauGB i.V.m. § 3(2) BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Er umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Dehrn, Flur 46: Flurstück 1 bis 15 jeweils vollständig, Flurstück 16 und 35/2 jeweils teilweise.



Der Planentwurf des Bebauungsplans liegt zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht im Rahmen der erneuten Offenlegung gemäß § 4a(3) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 26. Oktober 2020 bis einschließlich Freitag, den 13. November 2020

in der Stadtverwaltung Runkel, Bauamt, Burgstraße 4, 65594 Runkel während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen sind auf die geänderten Teile des Bebauungsplans zu beschränken.

Gemäß § 4a (4) BauGB können die Planunterlagen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Runkel (https://www.runkel-lahn.de) unter dem Menupunkt „Aktuelles & Bekanntmachungen“ oder direkt unter der Adresse https://www.runkel-lahn.de/stadt-rathaus/aktuelles-bekanntmachungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Hinweise zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise:
Aufgrund der Corona-Krise ist d
as Rathaus nur mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeit sind Besuche nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06482-9161-22 (Frau Bennewitz) möglich. Bitte halten Sie sich an die gängigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen und tragen Sie ab dem Betreten des Rathauses eine Mund-Nasenschutz-Maske.

Umweltbezogene Informationen
Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen im Umweltbericht als Teil der Begründung vor. Der Umweltbericht enthält Angaben zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild, Lokalklima, Wasserhaushalt und Bodenfunktion. Im Rahmen zusätzlicher Gutachten wurde die Altlastensituation untersucht und bewertet. Ein Schallgutachten untersucht und bewertet mögliche Lärmimmissionen im Bereich des nächstliegenden Aussiedlerhofs sowie im Bereich der Ortslage Dehrn. Die artenschutzrechtliche Untersuchung umfasst die Tiergruppen Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Säugetiere (nur Feldhamster), Amphibien und Schmetterlinge. Weiterhin wurde eine Einordnung der bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich gemäß Hessischer Kompensationsverordnung vorgenommen. Der Landschaftsplan der Stadt Runkel kann als ergänzende umweltbezogene Information während der öffentlichen Auslegung ebenfalls eingesehen werden.

Weiterhin können folgende im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4(2) BauGB von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden:

Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Limburg – Weilburg:
Hinweise zur Abwasserableitung (Abwasser, Kläranlage, Auswirkungen auf Lahn). Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen.

BUND Hessen:
Bedenken wegen Flächeninanspruchnahme und Landschaftsbild. Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen und Artenschutz.

Kreisbauernverband Limburg-Weilburg e.V.:
Bedenken wegen Flächeninanspruchnahme, Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen.

Landkreis Limburg-Weilburg –Untere Naturschutzbehörde:
Hinweise zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, zum Artenschutz und zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes.

Regierungspräsidium Gießen:
Hinweise zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet, Berücksichtigung der Altlasten im Rahmen von Baumaßnahmen, Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes, Hinweise zur Waldfläche und Waldabstand.

Weitere Hinweise
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

 

Runkel, den 14.10.2020

Der Magistrat der Stadt Runkel
Kremer,
Bürgermeister

Weitere Informationen:

Begründung
Umweltbericht
Umweltbericht - Anlage: Bestandsplan
Planzeichnung
Umweltrelevante Stellungnahme