Datenschutzerklärung für die allgemeine Verwaltung

Information gemäß Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und
Information über das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO


Die Stadt Runkel verarbeitet im Rahmen von Verwaltungsverfahren personenbezogene Daten. Regelungen zum Datenschutz finden sich in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie in spezialgesetzlichen Regelungen wie den §§ 67ff Sozialgesetzbuch X (SGB X).

Die Stadt Runkel ist gemäß Art. 13 DS-GVO verpflichtet, bei der Erhebung personen-bezogener Daten die von der Erhebung betroffenen Personen über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung zu informieren. Eine entsprechende Informationspflicht besteht gemäß Art. 14 DS-GVO auch dann, wenn die Datenerhebung bei Dritten erfolgt. Diese Information dient der Umsetzung dieser Verpflichtungen.

Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten:    
Bürgermeister der Stadt Runkel, Burgstr. 4, 65594 Runkel, Tel.: 06482-91610

Datenschutzbeauftragte:
Mariska Fehler, Burgstr. 4, 65594 Runkel, Tel.: 06482-9161-11
E-Mail: datenschutz(at)stadtrunkel.de

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist durch die Stadt Runkel als Empfänger der Daten für die Gewährung von Leistungen, die Erteilung oder Aufrechterhaltung von Genehmigungen oder Erlaubnissen sowie die Durchführung sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben erforderlich.      

Sollte eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Datenerhebung vorliegen, findet sich die Rechtsgrundlage für die oben geschilderte Datenverarbeitung in Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO.

Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung be-rührt wird.

Ansonsten, ohne Einwilligung, findet sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten für die Stadt Runkel in Art. 6 Abs. 1 e, Abs. 3 b DS-GVO i. V. m. spezialgesetzlichen Regelungen bzw. § 3 HDSIG als Auffangnorm, wenn keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen sollten.

Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten:
Informationen bei Dritten (Behörden, öffentliche Stellen usw.) werden eingeholt, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.

Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken:
Eine Verarbeitung von Daten zu anderen Zwecken kann im Rahmen der Vorgaben erfolgen, die § 21 HDSIG macht. Sehen spezielle Regelungen strengere Vorgaben für die anderweitige Verarbeitung vor (z.B. §§ 67ff SGB X), gelten diese.

Übermittlung personenbezogener Daten:     
Eine Übermittlung von Daten kann an öffentliche Stellen oder nicht-öffentliche Stellen im Rahmen der Vorgaben erfolgen, die § 22 HDSIG macht. Sehen spezielle Regelungen strengere Vorgaben für die Weiterleitung an öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen vor (z.B. §§ 67ff SGB X), gelten diese.

Speicherung/Löschung personenbezogener Daten:
Die erhobenen Daten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Sehen diese Fristen zur Löschung vor, erfolgt diese entsprechend den vorgegebenen Fristen. Ansonsten erfolgt die Löschung nach Ablauf etwaiger vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen oder sobald die Daten für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens nicht mehr benötigt werden.

Bereitstellung personenbezogener Daten:
Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen besonderer gesetzlicher Mitwirkungspflichten vorgeschrieben, kann dies, wie bei den §§ 60ff SGB I, zu einem vorläufigen Versagen oder Entziehen einer Leistung führen. Ansonsten, bei Fehlen be-sonderer gesetzlicher Bestimmungen, bedarf es der Prüfung, ob die Nichtbereitstellung der Daten zu einer negativen Entscheidung führt.

Rechte als Betroffene/r:
Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen haben nach europarechtlichen Regelungen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO), ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO), ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Einschränkungen der Rechte auf Auskunft und Löschung ergeben sich im Rahmen der hessischen Regelungen der §§ 33 und 34 HDSIG.

Information über das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie be-treffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e erfolgt, Wider-spruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Das Recht auf Widerspruch besteht nach § 35 HDSIG nicht, soweit eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung der Daten verpflichtet.

Weiterhin haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, sich wegen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Dies ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 14080